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Häufige Fragen

Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten für eine osteopathische Behandlung?

 

Osteopathische Behandlungen werden von privaten Krankenkassen übernommen oder bei Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen und wenn Sie als z.B. Beamter Beihilfe erhalten. Die Rechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

 

Osteopathische Behandlungen sind Privatleistungen und können nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden. Ich selbst arbeite auch nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse zusammen.

 

Brauche ich ein Rezept vom Arzt?

 

Nein, denn als Heilpraktikerin ist es mir erlaubt, eigene Diagnosen und Therapiepläne zu erstellen als auch durchzuführen. Heilpraktiker, die als Ostepathen arbeiten, arbeiten weisungsunabhängig von Ärzten.

 

Was ist, wenn ich einen Termin absagen muss?

 

Wenn Sie unseren Termin wegen Wehentätigkeit/Geburt/Einweisung ins Krankenhaus absagen müssen, ist das kein Problem und er wird Ihnen nicht in Rechnung gestellt.

 

Anders sieht es aus wegen Absagen, die nicht medizinisch begründet sind, z.B. wenn der Babysitter abgesagt hat. Dann wird er Ihnen in Rechnung gestellt. Dies gilt für Absagen unter 24 Stunden vor dem Termin.

 

Leider muss ich hier so klar und unerbittlich sein, weil sich kurzfristische Absagen und Nichterscheinen merklich gehäuft haben.

 

Wie bezahle ich den Termin?

 

Sie haben zwei Möglichkeiten: Entweder unmittelbar nach der Behandlung in bar oder als Echtzeitüberweisung. Bei Buchungen über Treatwell haben Sie die Möglichkeit, sich zwischen zwei Alternativen zu entscheiden: Entweder Sie bezahlen im Voraus oder Sie klicken Vorortbezahlung an. Vorortbezahlung bedeutet hier Bezahlung in Bar. Ein Kartenzahlgerät betreibe ich nicht. Es gelten die Stornierungs- und Verschieberichtlinien von Treatwell, die Ihnen während des Buchungsvorgangs beschrieben werden.

Sind Sie nicht damit einverstanden, dann buchen Sie einfach bei mir persönlich, d.h. telefonisch oder per sms oder über doctolib.

 

Bekomme ich eine Rechnung?

 

Gerne erhalten Sie eine Rechnung mit genauen Ziffern zur Abrechnung mit Ihrer Kasse. Da ich auch hier schlechte Erfahrungen in letzter Zeit gemacht habe, wäre mir trotzdem eine Barbezahlung oder Sofortüberweisung unmittelbar nach der Behandlung recht. Leider bin ich gezwungen, hier dies so klar zu äussern. Ich bitte um Ihr Verständnis.

 

Eine Quittung für das Finanzamt können Sie jederzeit erhalten.

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