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Kostenübernahme
Wenn Sie kein Selbstzahler sind, sondern privat krankenversichert sind, Beihilfe erhalten oder eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen haben, können die diagnostischen und therapeutischen Leistungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet werden. Seit dem 01.01.2018 können bei einigen gesetzlichen Krankenkassen als “Belohnung” für erledigte Vorsorgeuntersuchungen Heilpraktikerrechungen am Ende des Jahres eingereicht und erstattet werden. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach. Osteopathische Behandlungen (Kiefergelenksbalance, Craniosakraltherapie, manuelle Therapie) sind Privatleistungen und können nicht über die gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden. Sie können jedoch über Privatkassen abgerechnet werden. Ich arbeite nicht mit gesetzlichen Krankenkassen zusammen! Wer Beihilfe erhält als Beamte/r o.ä., kann Osteopathie mit seiner Krankenkasse abrechnen.

Kosten-

übernahme

Angelina Liebl, M.A.  Heilpraktikerin Ganzheitliche Körpertherapie  Osteopathie - Akupunktur  Planeggerstr. 106a, 81241 München Tel.: 0162 - 38 68 323
AL