Wenn Sie kein Selbstzahler sind, sondern privat krankenversichert sind,
Beihilfe erhalten oder eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen
haben, können die diagnostischen und therapeutischen Leistungen nach der
Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet werden.
Seit dem 01.01.2018 können bei einigen gesetzlichen Krankenkassen als
“Belohnung” für erledigte Vorsorgeuntersuchungen Heilpraktikerrechungen am
Ende des Jahres eingereicht und erstattet werden. Fragen Sie bei Ihrer
Krankenkasse nach.
Osteopathische Behandlungen (Kiefergelenksbalance, Craniosakraltherapie,
manuelle Therapie) sind Privatleistungen und können nicht über die
gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden. Sie können jedoch über
Privatkassen abgerechnet werden.
Ich arbeite nicht mit gesetzlichen Krankenkassen zusammen! Wer Beihilfe
erhält als Beamte/r o.ä., kann Osteopathie mit seiner Krankenkasse
abrechnen.
Kosten-
übernahme