Praxis
Angelina Liebl
München
Wenn Sie kein Selbstzahler sind, können die diagnostischen und
therapeutischen Leistungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker
(GebüH) abgerechnet werden.
Seit dem 01.01.2018 können bei einigen gesetzlichen Krankenkassen als
“Belohnung” für erledigte Vorsorgeuntersuchungen Heilpraktikerrechungen
am Ende des Jahres eingereicht und erstattet werden. Fragen Sie bei Ihrer
Krankenkasse nach.
Osteopathische Behandlungen (Kiefergelenksbalance, Craniosakraltherapie,
manuelle Therapie) sind Privatleistungen und können nicht über die
gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden. Sie können jedoch über
Privatkassen abgerechnet werden.
Kostenübernahme
Kostenübernahme